Leistungsspektrum

Psychotherapeutische Behandlung

Das Leistungsspektrum der Praxis umfasst die testpsychologische Diagnostik (Leistungs- und Teilleistungsdiagnostik, klinische Verfahren, Persönlichkeitsdiagnostik) sowie die verhaltenstherapeutische Behandlung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter zwischen 4 und 21 Jahren.

Störungsbilder

Aufmerksamkeitsprobleme, Impulsivität und hyperkinetisches Verhalten

Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten

verweigerndes, oppositionelles Verhalten, Wutausbrüche

auffallend aggressives Verhalten oder Lügen, Stehlen, Weglaufen

Ängste (spezifische Phobien, Trennungsängste, soziale Ängste)

Depressionen, Traurigkeit, Niedergeschlagenheit

Ein- und Durchschlafstörungen

Einnässen und Einkoten

körperliche Beschwerden ohne organischen Befund (somatoforme Störungen)

Kontakt- und Beziehungsstörungen

chronische körperliche Erkrankungen wie Asthma, Diabetes, Neurodermitis, bei denen häufig seelische Faktoren mitbeteiligt sind

Essstörungen wie Anorexie, Bulimie, Adipositas

Zwangsstörungen, Tics

selbstverletzendes Verhalten

Kostenübernahme

Für gesetzlich Versicherte gilt:

Die Kosten für 5 probatorische Sitzungen sowie die Testdiagnostik werden grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen. Diese Sitzungen dienen dem gegenseitigen Kennenlernen („Stimmt die Chemie?“), der Problemexploration und Diagnostik sowie der Therapiezielplanung.

 

Wenn die Indikation für eine Psychotherapie besteht und wir gemeinsam entschieden haben, miteinander zu arbeiten, stelle ich bei der Krankenkasse einen Antrag auf ambulante Psychotherapie. Erst nach Bewilligung dieses Antrages kann mit der „eigentlichen“ Psychotherapie begonnen werden.

 

Hat die Krankenkasse Ihren Antrag auf Psychotherapie genehmigt, übernimmt sie die Kosten für eine Psychotherapie im Umfang der genehmigten Therapiestunden vollständig.

 

Sie benötigen für die Psychotherapie keine Überweisung durch einen Arzt. Sie müssen nur einmal im Quartal Ihre Chipkarte mitbringen. Zu beachten ist, dass vor der Antragstellung auf Psychotherapie ein sogenannter „Konsiliarbericht“ beim behandelnden Arzt eingeholt werden muss. Alle notwendigen Formulare erhalten Sie von mir.

Für privat Versicherte gilt:

Eine Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung ist meist problemlos möglich, richtet sich jedoch nach den individuellen Vertragsbedingungen. Bitte klären Sie daher vorab mit Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen hierzu benötigt werden. Die Behandlungskosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).