Psychotherapeutische Behandlung
Das Leistungsspektrum der Praxis umfasst die testpsychologische Diagnostik (Leistungs- und Teilleistungsdiagnostik, klinische Verfahren, Persönlichkeitsdiagnostik) sowie die verhaltenstherapeutische Behandlung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter zwischen 4 und 21 Jahren.
Störungsbilder
Aufmerksamkeitsprobleme, Impulsivität und hyperkinetisches Verhalten
Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten
verweigerndes, oppositionelles Verhalten, Wutausbrüche
auffallend aggressives Verhalten oder Lügen, Stehlen, Weglaufen
Ängste (spezifische Phobien, Trennungsängste, soziale Ängste)
Depressionen, Traurigkeit, Niedergeschlagenheit
Ein- und Durchschlafstörungen
Einnässen und Einkoten
körperliche Beschwerden ohne organischen Befund (somatoforme Störungen)
Kontakt- und Beziehungsstörungen
chronische körperliche Erkrankungen wie Asthma, Diabetes, Neurodermitis, bei denen häufig seelische Faktoren mitbeteiligt sind
Essstörungen wie Anorexie, Bulimie, Adipositas
Zwangsstörungen, Tics
selbstverletzendes Verhalten
Für gesetzlich Versicherte gilt:
Die Kosten für 5 probatorische Sitzungen sowie die Testdiagnostik werden grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen. Diese Sitzungen dienen dem gegenseitigen Kennenlernen („Stimmt die Chemie?“), der Problemexploration und Diagnostik sowie der Therapiezielplanung.
Wenn die Indikation für eine Psychotherapie besteht und wir gemeinsam entschieden haben, miteinander zu arbeiten, stelle ich bei der Krankenkasse einen Antrag auf ambulante Psychotherapie. Erst nach Bewilligung dieses Antrages kann mit der „eigentlichen“ Psychotherapie begonnen werden.
Hat die Krankenkasse Ihren Antrag auf Psychotherapie genehmigt, übernimmt sie die Kosten für eine Psychotherapie im Umfang der genehmigten Therapiestunden vollständig.
Sie benötigen für die Psychotherapie keine Überweisung durch einen Arzt. Sie müssen nur einmal im Quartal Ihre Chipkarte mitbringen. Zu beachten ist, dass vor der Antragstellung auf Psychotherapie ein sogenannter „Konsiliarbericht“ beim behandelnden Arzt eingeholt werden muss. Alle notwendigen Formulare erhalten Sie von mir.
Für privat Versicherte gilt:
Eine Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung ist meist problemlos möglich, richtet sich jedoch nach den individuellen Vertragsbedingungen. Bitte klären Sie daher vorab mit Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen hierzu benötigt werden. Die Behandlungskosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).